Gemeinde Mitterberg
Gemeinde Mitterberg

 

Technische Voraussetzung zur Einbringung von


rechtswirksamen elektronischen Anbringen



Die Umsetzung von E-Gouvernment ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch auch in elektronischer Form zu erledigen.


Laut § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 müssen wir hier die technischen Voraussetzungen bzw. organisatiorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen Behörde und den Beteiligten bekannt geben.


Für den Bereich der Gemeinde Mitterberg werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzung für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:


  • Anbringen an die Gemeinde Mitterberg können rechtswirksam per E-Mail an gemeinde@mitterberg.at eingebracht werden.

  • Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Dateiformate bestimmt: TXT, RTF(beides Textdateien), ZIP, RAR (Komprimierte Ordner), PDF (Portable Document Format), DOC (Word-Dokumente), GIF, JPG, TIFF (alles Fotodateien). Weitere Formate können nach Rücksprache mit dem Gemeinde-Sekretariat eingesetzt werden.

  • Ein E-Mail darf die Größe von 5 Megabyte nicht überschreiten.

  • Für die Übermittlung von Anträgen auf Datenträgern werden folgende Datenträger festgelegt: CD, DVD, USB-Stick. Als Dateiformate auf den Datenträgern gelten die obengenannten.


Bezirk: Liezen
Einwohner: 1.045
Seehöhe: 800 m

Gemeinde Mitterberg in der Steiermark, Österreich

Gemeinde Mitterberg | A-8962 Mitterberg | Telefon: +43 (0)3685 / 22319-0 | Fax: +43 (0)3685 / 22319-4 | gemeinde@mitterberg.at