Technische Voraussetzung zur Einbringung von
rechtswirksamen elektronischen Anbringen
Die Umsetzung von E-Gouvernment ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch auch in elektronischer Form zu erledigen.
Laut § 13 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 müssen wir hier die technischen Voraussetzungen bzw. organisatiorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen Behörde und den Beteiligten bekannt geben.
Für den Bereich der Gemeinde Mitterberg werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzung für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Bezirk: Liezen
Einwohner: 1.045
Seehöhe: 800 m

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